Behandlungskosten

Die Behandlungskosten abzüglich Franchise und Selbstbehalt werden in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen. Taxansätze und Verrechnungsgrundsätze sind in der Taxordnung für kantonale Krankenhäuser sowie in verschiedenen Verträgen mit Krankenkassen und Versicherungen verbindlich geregelt. Die Aktuellen Taxen gültig ab dem 1. Januar 2011 entnehmen Sie bitte den weiterführenden Informationen.

Allfällige individuelle Leistungen, die darin nicht enthalten sind oder die in keinem direkten Zusammenhang mit Ihrer Behandlung stehen, werden separat verrechnet. Das Patientenbüro steht Ihnen während den Bürozeiten für sämtliche Auskünfte gerne zur Verfügung.

Bei finanziellen Problemen sind Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des klinikinternen Sozialdienstes gerne behilflich.