Diagnose

Die Diagnose der autistischen Störungen ist eine klinische Diagnose. Sie beruht auf der genauen Befragung von Eltern und anderen wichtigen Bezugspersonen zur Entwicklung und dem aktuellen Verhalten des Kindes. So werden alle wichtigen Aspekte erfasst.

Klinische Untersuchung

Der zweite Teil der diagnostischen Arbeit besteht in der klinischen Untersuchung. Hier macht sich die Fachperson ein eigenes Bild vom Verhalten des Kindes. Dazu gehören freie Spielbeobachtungen und vorgegebene Aufgaben, zum Beispiel im Rahmen eines Tests.
Mit einer strukturierten Spiel- und Verhaltensbeurteilung lässt sich feststellen, ob eine Störung innerhalb des autistischen Spektrums vorliegt und welche Diagnose den erfassten Auffälligkeiten am besten entspricht.

Ganzheitliche Betrachtung

Wir interessieren uns aber nicht nur für die autistischen Symptome des Kindes, sondern versuchen, es in seiner ganzen Entwicklung zu erfassen. Dazu gehören kognitive (geistige) Fähigkeiten, Selbstständigkeit im Alltag und emotionale Befindlichkeit. Nur so können wir die Eltern bezüglich geeigneter Massnahmen beraten.
Ein Kind mit einer schweren autistischen Störung sollte auch neuropädiatrisch und genetisch untersucht werden. Dazu arbeiten wir mit den Spezialisten des Kinderspitals Zürich zusammen.

Unterstützung für betroffene Familien

Wenn bei einem Kind eine autistische Störung diagnostiziert wird, stellen sich die Eltern viele Fragen nach Ursachen, Behandlungsmöglichkeiten und Prognose. Wir sind bemüht, Eltern umfassend zu informieren. Zu diesem Zweck arbeiten wir eng mit dem Elternverein Autismus Deutsche Schweiz (www.autismus.ch) zusammen, der betroffene Familien mit Broschüren, Weiterbildungsveranstaltungen und Elterngruppen unterstützt.

Beratung

Neben der Elternberatung arbeiten wir eng mit Fachpersonen und vor allem Schulen zusammen. Beim Schuleintritt der von uns in der Frühintervention geförderten Kinder ist diese Kooperation von entscheidender Bedeutung. Wir beraten Schulen auch im Umgang mit älteren autistischen Kindern. Bei Bedarf unterstützen wir für Schüler*innen den Antrag für einen Nachteilsausgleich.

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