Leistungsauftrag

Zum Leistungsauftrag der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie zählen die Abklärung, Früherkennung und Behandlung von psychischen Störungen bei Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von 18 Jahren. Zudem sind wir in der Prävention und Nachsorge psychischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen tätig.

Zielgruppe

Wir behandeln alle Kinder und Jugendlichen mit psychischen Störungen, die im Kanton Zürich wohnen. Unsere Angebote in der Spezialversorgung in unseren Spezialambulanzen können auch von Kindern und Jugendlichen anderer Kantone sowie des benachbarten Auslandes und deren Familien genutzt werden, für die es kein entsprechendes Angebot am Wohnort gibt.

Angebot Grundversorgung

Wir bieten ambulante, teilstationäre und stationäre Behandlungen nach Schweregrad der vorliegenden psychischen Störung an. Die Wohnortnähe ist ein wichtiger Versorgungsgrundsatz, weshalb unsere acht Ambulatorien den Kindern und Jugendlichen über den Kanton verteilt zur Verfügung stehen. Sie werden durch Home Treatment – Teams ergänzt, die die Familien zu Hause unterstützen können. Unsere vier Tageskliniken sind ebenfalls wohnortnah und regional für die Versorgung zuständig. Die stationären Behandlungen werden je nach Alter und Störungsbild in unseren Zentren in Zürich und Männedorf durchgeführt.

Angebote Spezialversorgung

Für zahlreiche Störungsbilder bieten wir Spezialsprechstunden mit überregionaler Ausstrahlung an. Wir bieten im Auftrag der Erziehungsberechtigten Abklärungen an und erstellen Zweitmeinungen und Konsilien in komplexen Fällen. Hierbei arbeiten wir eng mit den wohnortnahen Therapeuten und Betreuern der betroffenen Kindern und Jugendlichen zusammen. Im Rahmen unserer Spezialsprechstunden behandeln wir die Patienten nach den aktuellen Leitlinien und nützen zusätzlich neue und innovative Ansätze.

Ärztliche Schweigepflicht

Alle Mitarbeitenden der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich unterstehen der ärztlichen Schweigepflicht gemäss Art. 321 StGB.

Finanzierung

Die Finanzierung erfolgt in der Regel über die Krankenkassen, in speziellen Fällen auch über die Invalidenversicherung (IV) oder in Ausnahmefällen durch Selbstzahlung.

Notfall Anmeldung