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Die Rechte und Pflichten von Patientinnen und Patienten sind im Kanton Zürich im Gesetz vom 5. April 2004 geregelt. Unsere behandelnden und betreuenden Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegefachpersonen informieren die Patientinnen und Patienten unmittelbar nach Eintritt aktiv über ihre rechtlichen Möglichkeiten und stehen hinsichtlich rechtlicher Fragen während des gesamten Aufenthalts an der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich unterstützend zur Verfügung.

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