Die Rechte und Pflichten von Patientinnen und Patienten sind im Kanton Zürich im Gesetz vom 5. April 2004 geregelt. Auf die wichtigsten Punkte dieses Gesetzes weisen wir unsere Patientinnen und Patienten unter "Rechte und Pflichten" hin.
Die Rechte und Pflichten von Patientinnen und Patienten sind im Kanton Zürich im Gesetz vom 5. April 2004 geregelt. Auf die wichtigsten Punkte dieses Gesetzes weisen wir unsere Patientinnen und Patienten unter "Rechte und Pflichten" hin.
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