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Wenn unsere Patientinnen und Patienten mit der Klinikeinweisung nicht einverstanden sind und ihre behandelnde Ärztin beziehungsweise ihr behandelnder Arzt an der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich ihrem Entlassungswunsch nicht entspricht, können sie jederzeit ein Entlassungsgesuch stellen.

Das schriftliche Entlassungsgesuch ist innerhalb von 10 Tagen seit Eintritt an das für den jeweiligen Standort zuständige Bezirksgericht zu richten.

Bei einem Entlassungsgesuch nach Ablauf von 10 Tagen seit Eintritt müssen sich unsere Patientinnen und Patienten an ihre behandelnde Ärztin respektive an ihren behandelnden Arzt (im Falle der ärztlichen Einweisung) oder an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (im Falle der vormundschaftlichen Einweisung) wenden. Bei einem negativen Entscheid können sie wiederum das Einzelgericht adressieren.

Patientinnen und Patienten haben das Recht, eine Vertrauensperson oder einen Beistand beizuziehen.

Aufgrund von Entlassungsgesuchen und Rekursen können den Patientinnen und Patienten Folgekosten entstehen.

Notfall Anmeldung