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Für Patientinnen und Patienten ab 18 bis 64 Jahren

Seit dem 1. Juli 2022 ist in der Schweiz das sogenannte «Anordnungsmodell» in Kraft getreten (Ablösung des Modells «delegierte Psychotherapie»). Damit wird die psychologische Psychotherapie von der Grundversicherung (OKP) übernommen, sofern sie auf Anordnung eines Arztes oder einer Ärztin erfolgt. Diese Anordnung ist durch eine qualifizierten Fachperson zu prüfen.

Innerhalb der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich übernimmt diese Prüfung für Patientinnen und Patienten der Erwachsenenpsychiatrie (ab 18 bis 64 Jahren) das Zentrum für Soziale Psychiatrie (ZSP). Primäre Anordnungen übernimmt das ZSP nur bei Patientinnen und Patienten, die bereits in unserer Klinik behandelt wurden und für welche eine psychotherapeutische Weiterbehandlung im niedergelassenen Rahmen gefunden werden soll. Sehr gerne übernehmen wir auch Überprüfungen von Anordnungen, sofern die Behandlung länger als 30 Sitzungen / Kontakte dauern sollte. Hierzu dient der folgende Prozess. Hinweis: Die folgenden Prozessschritte wurden in Zusammenarbeit mit dem Kantonalverband der Zürcher Psychologinnen und Psychologen (ZÜPP) sowie der Zürcher Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (ZGPP) erarbeitet. Diese werden aktuell pilotiert, danach evaluiert und gegebenenfalls noch angepasst:

  1. Die psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsyPT) verfassen den vorgegebenen Kurzbericht einerseits zuhanden des anordnenden Arztes respektive der anordnenden Ärztin (aAz), andererseits zwecks unserer fachärztlichen Beurteilung.
  2. Die PsyPT melden die Anordnungsüberprüfung an, indem Sie eine E-Mail an {E348FC}{EBB0E} senden inklusive Bericht und Nennung des aAz (HIN gesicherte Emailadresse).
  3. Die PsyPT informieren die/den aAz über die eingeleitete Überprüfung.
  4. Das ZSP bietet die Patientin respektive den Patienten zu einer fachärztlichen Konsultation in einem unserer Ambulatorien auf und informiert die Zuweisenden (PsyPT und aAz) über die Terminierung.
  5. Nach der Konsultation im ZSP erfolgt die fachärztliche Indikationsstellung für/gegen eine Weiterführung der Behandlung.
  6. Das ZSP stellt der/dem PsyPT und der/dem aAz den Indikationsbericht zu.
  7. Die/der aAz sendet den Bericht und die gestellte Indikation dem vertrauensärztlichen Dienst der Krankenkasse zu.
  8. Die Krankenkasse entscheidet über die Kostengutsprache.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an {E348FC}{EBB0E} oder +41 58 384 74 44.

Detaillierte Informationen zum Anordnungsmodell entnehmen Sie der Website des BAG.

Wir freuen uns über eine Zusammenarbeit mit Ihnen!

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