Vergütungsbericht
Entschädigungen an den Spitalrat
Die Honorare und Sitzungsgelder für den Spitalrat der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich sind in der Leistungsvereinbarung mit dem Regierungsrat des Kantons Zürich geregelt. Die Höhe der Entschädigungen wurde 2022 gemäss dem Regierungsratsbeschluss RRB 123/2022 sowie gemäss dem Spesenreglement des Spitalrats vom 8. Juni 2022 angepasst. Die sieben Mitglieder des Spitalrats erhielten im Berichtsjahr 2023 insgesamt CHF 388’400 an Honoraren, Sitzungsgeldern und Reisespesen (Letztere werden pauschal vergütet). Darin enthalten ist auch die Vergütung für den Spitalratspräsidenten in Höhe von CHF 118’400.
Entschädigungen an die Geschäftsleitung
Die Gesamtvergütung (Bruttolöhne, Honorare und Spesen) an die acht Mitglieder der Geschäftsleitung der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich betrug 2023 insgesamt CHF 1'778'722. Der Höchstbezug eines Geschäftsleitungsmitglieds (nicht CEO) umfasste CHF 482'076. Dabei ist anzumerken, dass zwei Geschäftsleitungsmitglieder von der Universität Zürich angestellt sind und ihre Monatslöhne deshalb nicht von der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich erhalten.