Klinikeintritt
Beim Eintritt führen eine Ärztin oder ein Arzt sowie eine Pflegefachperson ein erstes Gespräch mit Ihnen oder allenfalls Ihrem gesetzlichen Vertreter. Wenn immer möglich handelt es sich dabei bereits um die Bezugspersonen für Ihre weitere Behandlung.
Körperliche Aufnahmeuntersuchung
Die körperliche Aufnahmeuntersuchung durch den klinikinternen Internistischen Dienst dient dazu, vorhandene körperliche Beschwerden abzuklären und mögliche körperliche Ursachen für Ihre Befindungsstörungen auszuschliessen oder gegebenenfalls zu behandeln.
Behandlung
Psychische Leiden haben ganz verschiedene Ursachen und müssen daher unterschiedlich therapiert werden. Die Behandlung erfolgt immer in einem interdisziplinären Team, welches nach den Recovery-Grundsätzen arbeitet. Die Behandlungsschritte werden mit Ihnen oder allenfalls Ihrem gesetzlichen Vertreter besprochen. Angehörige werden - mit Ihrem Einverständnis - in die Behandlung miteinbezogen. Für Angehörige bieten wir hier kostenlose Beratung.
Die Behandlung umfasst u.a. die detaillierte Diagnostik, Psychotherapie im Einzel- und Gruppensetting, ggf. psychopharmakologische Therapie, pflegerische Betreuung sowie handlungs-, körperorientierte und ausdruckszentrierte Therapieformen und ergänzend beratende Angebote. Eine medikamentöse Behandlung ist bei bestimmten psychischen Erkrankungen notwendig und hilfreich. Ausserdem bildet sie nicht selten die Voraussetzung für die erfolgreiche Durchführung weiterer Therapien. Selbstverständlich erläutern wir Wirkungsweisen und allfällige Nebenwirkungen der verschiedenen Therapien. Auf Wunsch stellen wir Ihnen den eMediplan zur Verfügung.
Bezugspflege
Aus dem Pflegeteam wird Ihnen eine Bezugsperson zugeteilt. Sie plant und koordiniert Ihre Pflege, unterstützt und begleitet Sie bei der Bewältigung Ihrer persönlichen Probleme sowie bei der Gestaltung Ihres Klinikalltags.
Ausgang und Urlaub
Die Regelung der Ausgänge und Belastungserprobungen (zum Beispiel über das Wochenende) hängt von Ihrem Befinden und von Ihrem Krankheitszustand ab. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt sowie Ihre pflegerische Bezugsperson werden diese Regelungen persönlich mit Ihnen besprechen und festlegen.
Klinikaustritt
Über eine Entlassung oder Verlegung entscheiden die behandelnden Ärztinnen und Ärzte in Rücksprache mit dem Behandlungsteam und Ihnen oder gegebenenfalls Ihrem gesetzlichen Vertreter. Wir sind bestrebt, Ihre Entlassung oder Verlegung gut vorzubereiten und, wenn nötig, eine ambulante Nachbehandlung in die Wege zu leiten.
Behandlungskosten
Die Behandlungskosten abzüglich Franchise und Selbstbehalt werden in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen.