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Information für Patientinnen und Patienten

Die Erkennung und Behandlung von Krankheiten hat in den letzten Jahrzehnten enorme Fortschritte gemacht. Diese Entwicklung ist das Ergebnis langjähriger Forschung, an der Ärzte, Wissenschaftler und Patienten verschiedener Generationen aktiv beteiligt sind.

Für die Weiterverwendung von routinemässig erhobenen Patientendaten und -proben zu Forschungszwecken muss eine Einwilligung der Patientinnen und Patienten vorliegen. Das Einholen solch einer Einwilligung läuft unter dem Begriff "Generalkonsent" (auch bekannt als „Forschungskonsent“).

Ihre Einwilligung für die Forschung

Wenn Sie unser Einwilligungsformular mit «Ja» unterschreiben, stellen Sie Ihre gesundheitsbezogenen Daten und übriggebliebenen Proben der Forschung zur Verfügung. Die Einwilligung gilt für alle Daten, die bereits im Spital erhoben wurden oder zukünftig erhoben werden. Dies gilt im gleichen Sinne für die Proben.

Schutz Ihrer Daten und Proben

Ihre Daten werden im Spital gemäss den gesetzlichen Vorschriften bearbeitet und geschützt. Nur sehr wenige Mitarbeiter sind berechtigt, die Daten Ihrer Patientengeschichte einzusehen. Diese Personen sind für Ihre Behandlung zuständig oder haben im Rahmen eines bewilligten Forschungsprojektes die Erlaubnis, Einblick in die Daten zu nehmen.

Daten, die für Forschungsprojekte verwendet werden, müssen so bald wie möglich verschlüsselt werden, das heisst, alle Angaben, die auf ihre Identität hinweisen – wie Name, Geburtsdatum, Versichertennummer usw. – werden durch einen Code ersetzt. Nur wer Zugang zum Schlüssel hat (Dokument, das Code und Namen verbindet), kann also Rückschluss auf Ihre Person nehmen.

Die biologischen Proben werden in einer Biobank sicher aufbewahrt. Eine Biobank ist eine systematische Sammlung von Proben und verknüpfbaren Daten unter klar festgelegten Bedingungen. Biologisches Material und genetische Daten dürfen ausschliesslich verschlüsselt oder anonymisiert an Forschende weitergegeben werden.
Anonym bedeutet, dass sämtliche identifizierenden Angaben unkenntlich gemacht oder gelöscht werden, sodass ein Rückschluss auf Ihre Person nicht mehr möglich ist.

Werden Daten und Proben in verschlüsselter Form an Forschende ausserhalb der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich weitergegeben, verbleibt der Schlüssel an der PUK, wo er von einer nicht am Forschungsprojekt beteiligten Stelle sicher verwahrt wird. Bei Forschung im Ausland muss gewährleistet sein, dass mindestens dieselben Anforderungen an den Datenschutz eingehalten werden wie in der Schweiz.

Jedes Forschungsprojekt muss zudem von der zuständigen Ethikkommission bewilligt werden. Diese überprüft, ob das Projekt und dessen Durchführung wissenschaftlich und ethisch vertretbar sind, und ob die rechtlichen Bedingungen, insbesondere der Datenschutz, eingehalten werden.

Forschungsergebnisse

Forschungsprojekte mit Daten und Proben führen in der Regel nicht zu Informationen, die unmittelbar für die Gesundheit einer einzelnen Person von Belang sind. Sollte dennoch ein für Sie bedeutendes Ergebnis gefunden werden und eine medizinische Massnahme verfügbar sein, ist eine Kontaktaufnahme durch das Spital möglich.

Durch die Überlassung Ihrer Daten und Proben für die Forschung entsteht kein Anspruch auf eine Beteiligung an möglichen Gewinnen, die aus den Erkenntnissen entstehen könnten. Ihnen oder Ihrer Krankenversicherung entstehen durch die Forschungsprojekte keine Kosten.

Ihre Rechte

Ihre Einwilligung ist freiwillig. Sie gilt zeitlich unbegrenzt, falls sie nicht widerrufen (zurückgezogen) wird. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die untenstehende Kontaktadresse widerrufen, ohne eine Begründung dafür abzugeben (Widerruf). Nach dem Widerruf werden Ihre Daten und Proben für neue Forschungsprojekte nicht mehr zur Verfügung gestellt.

Ob Sie sich für oder gegen eine Einwilligung entscheiden oder ihre Einwilligung widerrufen, hat keinen Einfluss auf Ihre medizinische Behandlung.

Falls Sie noch Fragen haben, zusätzliche Informationen wünschen oder Ihre Zustimmung widerrufen möchten, wenden Sie sich an:

Psychiatrische Universitätsklinik Zürich
Sekretariat psCTC „Einwilligung Weiterverwendung“
Lenggstrasse 31
Postfach
8032 Zürich

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