Home Treatment dient der Verkürzung oder als Ersatz von stationären Behandlungen. Es handelt sich um ein aufsuchendes Angebot für akut psychisch erkrankte Patientinnen und Patienten im eigenen häuslichen Umfeld durch ein interdisziplinäres Behandlungsteam und für einen begrenzten Zeitraum.
Zielgruppe
Home Treatment richtet sich an erwachsene Patientinnen und Patienten, die an einer akuten psychischen Erkrankung leiden und deshalb vorübergehend auf eine intensivere Behandlung angewiesen sind.
Angebot
Das Home Treatment bietet im Rahmen der Hausbesuche grundsätzlich vergleichbare Angebote wie eine Akutstation zur Abklärung, Behandlung und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit akuten psychischen Erkrankungen und Krisen. Hierzu gehören:
- diagnostische Abklärung
- medikamentöse Behandlung
- psychotherapeutische Kurzzeitintervention
- pflegerische Betreuung
- soziale Beratung
- Ergotherapie
Das interdisziplinäre Team verfügt über ausreichende personelle Ressourcen, um die Verfügbarkeit über 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche zu gewährleisten.
Behandlungsteam
Das interprofessionelle Behandlungsteam setzt sich aus Ärztinnen und Ärzten, Psychologinnen und Psychologen sowie Spezialisten aus den Bereichen Pflege, Fachtherapien und Soziale Arbeit zusammen.
Unsere Klinik bietet Aus- und Weiterbildungsplätze für Personen aus medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Bereichen an, die in unser Behandlungsteam integriert sind.
Kosten
Die Kosten werden in der Regel abzüglich Franchise und Selbstbehalt von der Krankenkasse übernommen.
Zuweisung / Anmeldung
Die Aufnahme ins Home Treatment erfolgt über den Triagearzt der Erwachsenenpsychiatrie und Psychotherapie oder als Übertritt nach einem kurzen stationären Aufenthalt auf einer der Stationen der Klinik.
Hinweis: Die Patientinnen und Patienten müssen einen festen Wohnsitz in der Stadt Zürich, am rechten Zürichseeufer (Zollikon bis Meilen), im Limmattal (Schlieren bis Dietikon) oder an den angrenzenden Gebieten haben. Die Aufnahme erfolgt ausschliesslich auf freiwilliger Basis und mit dem Einverständnis der Personen, die im selben Haushalt wohnen. Ausschlusskriterien sind akute Selbst- oder Fremdgefährdung, fehlende Absprachefähigkeit oder eine Abhängigkeitserkrankung als hauptsächlicher Behandlungsanlass.