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Im Auftrag von Gerichten, der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB oder der Invalidenversicherung (IV) erstellen wir Gutachten. Zu den vom Auftraggeber formulierten Fragestellungen beziehen wir aufgrund einer ausführlichen kinder- und jugendpsychiatrischen Abklärung differenziert Stellung.

Gutachtensaufträge der IV werden in der Regel von klinischen Mitarbeitenden der Ambulatorien bearbeitet, eventuell unter Beizug einer Spezialsprechstunde.

Zivilrechtliche Gutachten im Auftrag eines Gerichtes oder einer KESB können veranlasst werden, wenn:

  • das Sorgerecht oder Besuchsrecht bei Trennungen und Scheidungen oder auch in einer späteren Phase ungeklärt ist
  • der Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls besteht
  • eine zivilrechtliche Massnahme, z.B. eine Heimplatzierung, aufgehoben werden soll

Gutachten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Wir nehmen keine Gutachtensaufträge von Privatpersonen entgegen.

Für zivilrechtliche Gutachtensaufträge wenden Sie sich bitte zur telefonischen Vorbesprechung an die Fachstelle Zivilrecht .

Für strafrechtliche Gutachtensaufträge wenden Sie sich bitte an die Forensische Psychiatrie und Psychotherapie.

Notfall Anmeldung