Für Patientinnen und Patienten bis 18 Jahre
Seit dem 1. Juli 2022 ist in der Schweiz das «Anordnungsmodell» für ambulante psychologische Psychotherapie für anerkannte psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Kraft getreten (Ablösung des Modells «delegierte Psychotherapie»). Damit werden anerkannte psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten direkt von der Grundversicherung (OKP) finanziert. Vor Ablauf der ersten 30 Stunden muss die psychologische Psychotherapeutin oder der psychologische Psychotherapeut einen Bericht über die bisherige Therapie erstellen und diesen durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie oder für Kinder und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie überprüfen lassen.
Innerhalb der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich (PUK) übernimmt diese Prüfung für minderjährige Patientinnen und Patienten die Anordnungssprechstunde der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie.
Die Anordnungen der ersten 15 respektive zweiten 15 Stunden erfolgt in der Regel durch die Hausärztin oder den Hausarzt respektive die Kinderärztin oder den Kinderarzt. In Ausnahmefällen kann diese auch durch die Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie der PUK erfolgen, sofern die Patientin oder der Patient in unserer Klinik behandelt wird und eine psychologische Psychotherapie bei anerkannten niedergelassenen Psychotherapeuten aus dem Kliniksetting aufgegleist wurde.
Um eine kontinuierliche Weiterführung der psychologischen Psychotherapie nach der 30. Stunde sicherzustellen, ist es wichtig, dass die psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten rechtzeitig eine Überprüfung von einer Anordnung nach 30 Stunden in die Wege leiten. Hierzu dient der folgende Prozess, der in Zusammenarbeit mit dem Kantonalverband der Zürcher Psychologinnen und Psychologen (ZÜPP) sowie der Zürcher Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (ZGPP) erarbeitet wurde:
- Die psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsyPT) verfassen den vorgegebenen Kurzbericht mit dem hierfür vorgesehenen FSP Formular. Hierfür füllen sie den für sie vorgesehenen Teil des Formular aus (pL8uGfKDrxQNSyLE.pdf).
- Die PsyPT melden rechtzeitig die Anordnungsüberprüfung an, indem Sie den Bericht an {EEEBF}{C2EAD} senden inklusive Nennung des aAz (HIN gesicherte Emailadresse).
- Die PsyPT informieren die/den aAz über die eingeleitete Überprüfung.
- Die zuständige Stelle zur Anordnungsüberprüfung der PUK bietet die Patientin respektive den Patienten zu einer fachärztlichen Konsultation in unserer Anordnungssprechstunde an der Neumünsterallee 3 auf und informiert die Zuweisenden (PsyPT und aAz) über die Terminierung.
- Nach der Konsultation erfolgt die fachärztliche Indikationsstellung für/gegen eine Weiterführung der Behandlung.
- Die zuständige Fachperson für die Anordnungsüberprüfung stellt der/dem PsyPT und der/dem aAz den Indikationsbericht zu.
- Die/der aAz sendet den Bericht und die gestellte Indikation dem vertrauensärztlichen Dienst der Krankenkasse zu.
- Die Krankenkasse entscheidet über die Kostengutsprache.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an {EEEBF}{C2EAD}.
Detaillierte Informationen zum Anordnungsmodell entnehmen Sie der Website des BAG.
Wir freuen uns über eine Zusammenarbeit mit Ihnen!