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Das Programm für jugendliche Straftäter mit Gewalt- und Eigentumsdelinquenz (ForTiS) ist eine zeitlich begrenzte und strukturierte Intervention für straffällig gewordene Jugendliche zur Senkung des Rückfallrisikos.

Zielgruppe

Das ForTiS richtet sich an Jugendliche ab zwölf Jahren mit Gewalt- und/oder Eigentumsdelikten, welche unter sozialen und kognitiven Defiziten oder mangelnder Selbstkontrolle leiden.

Teilnahmebedingungen

Die Teilnehmenden müssen psychisch genügend stabil und absprachefähig sowie in der Lage sein, in einer thematisch orientierten Gruppe mitzuarbeiten. Ausserdem sind eine durchschnittliche Auffassungsgabe sowie genügend Deutschkenntnisse erforderlich.

Bedingungen für den Abschluss des Kurses sind die lückenlose Teilnahme, die aktive und produktive Beteiligung sowie die Erledigung allfälliger Hausaufgaben.

Behandlungsziele

Das Ziel ist die Verminderung des Rückfallrisikos. Im Zentrum des Programms steht deshalb die Auseinandersetzung mit dem eigenen Delikt und den damit verbundenen Verhaltensmustern sowie das Erarbeiten und Einüben individueller neuer Verhaltensstrategien.

Um dieses Ziel zu erreichen, muss in einem ersten Schritt an der häufig vorhandenen mangelnden Veränderungsmotivation gearbeitet werden. In einem zweiten Schritt werden neue, rückfallpräventive Verhaltensweisen erlangt und trainiert.

Bei Abschluss des Therapieprogramms:

  • kennen die Jugendlichen die Folgen ihrer Straftaten für sich und die Opfer
  • haben sie sich dafür entschieden, ihr Verhalten in Zukunft zu ändern
  • kennen sie ihre persönlichen Risikofaktoren
  • haben sie einen individuellen Verhaltensplan erarbeitet, um auf Risikosituationen vorbereitet zu sein
  • haben sie gelernt, ihr Verhalten besser zu kontrollieren und auf Problemstellungen angemessener zu reagieren

Zuweisung und Dokumentation

Die Jugendanwaltschaft verfügt die Intervention. Die Kinder- und Jugendforensik führt vor der Aufnahme der Jugendlichen eine Eignungsabklärung durch. Das Ziel und die Inhalte des Programms werden vor Beginn mit dem Auftraggeber, den Teilnehmenden und ggf. deren Eltern besprochen. Es wird eine Behandlungsvereinbarung von allen Beteiligten unterschrieben, in welchem Rechte und Pflichten festgelegt werden.

Nach Beendigung des Programms wird ein Bericht zuhanden der Jugendanwaltschaft erstellt. Weitere Massnahmen können empfohlen werden.

Rahmen

Die Kurse finden je nach Indikation und Anmeldung in Gruppen von zwei bis sechs Personen statt. Sie werden – abhängig von der Gruppengrösse – von ein bis zwei Therapeutinnen oder Therapeuten des Zentrums für Kinder- und Jugendforensik durchgeführt. Die Gruppe ist geschlossen: alle Teilnehmenden beginnen und beenden das Therapieprogramm gleichzeitig.

Dauer

Die rund zwölf Gruppensitzungen dauern ca. 90 Minuten und finden wöchentlich statt. Je nach Einzelfall und Gruppenprozess kann die Anzahl Sitzungen und deren Länge minimal variieren. Nach drei bis sechs Monaten wird eine Auffrischungssitzung durchgeführt.

Kursbeginn

Die Kurse beginnen im Frühling und im Herbst und finden je nach Anmeldungen in Absprache mehrmals jährlich statt.

Ort

Durchführungsort ist das Zentrum für Kinder- und Jugendforensik in Zürich.

Kosten

Die Kosten für das Programm übernehmen die Behörden.

So finden Sie uns

Zug: Bahnhof Zürich-Stadelhofen

Tram: Nr. 8, Haltestelle Englischviertelstrasse

Notfall Anmeldung