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Wenn Sie sich bei uns behandeln lassen, ist es ratsam, die Versicherungsleistungen frühzeitig mit Ihrer Krankenkasse zu klären (Versicherungsvorbehalte, -ausschlüsse oder Zusatzversicherungsleistungen, insbesondere für Patientinnen und Patienten ohne Wohnsitz im Kanton Zürich).

Die Behandlungskosten werden gemäss den gesetzlichen Vorgaben abgerechnet, sofern solche bestehen. Für sozialversicherte Patientinnen und Patienten, die im Kanton Zürich wohnhaft sind, bedeutet das, dass der Kanton Zürich und deren Sozialversicherung den Grossteil der Kosten tragen (beispielhafte Ausnahmen: Franchise, Selbstbehalt, Spitalbeitrag).

Für Patientinnen und Patienten ohne Wohnsitz im Kanton Zürich oder ohne Sozialversicherung heisst das, dass eine vorgängige Kostengutsprache resp. eine Depotleistung erforderlich ist, welche die Kostentragung im Einzelfall regelt.

Bitte wenden Sie sich für allfällige Fragen frühzeitig an das zuständige Behandlungsteam.

Von Gesetzes wegen haben Sie Anspruch auf Zustellung einer Rechnungskopie, sofern diese auch an Ihre Sozialversicherung gesandt wird. Zur Übermittlung der Rechnungskopie nutzen wir Ihre bei uns registrierte E-Mail-Adresse.

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