Jugendstrafrechtliche Gutachten
Im Auftrag der Justizbehörden erarbeiten wir forensische kinder- und jugendpsychiatrische und -psychologische strafrechtliche Gutachten. Zu den Kernaufgaben gehören:
- eine sorgfältige Aktenanalyse
- eine differenzierte Psychodiagnostik
- die differenzierte Analyse der (angeschuldigten) Straftaten
- eine Prognosebeurteilung
- eine detaillierte Stellungnahme zu den zu ergreifenden spezifischen Massnahmen im Rahmen des Massnahmenvollzugs
Die Begutachtungen finden – je nach Situation und Gefährdungspotenzial – im ambulanten Rahmen im Zentrum für Kinder- und Jugendforensik, in den Gefängnissen des Kantons oder in den diversen Institutionen innerhalb und ausserhalb des Kantons, die mit straffälligen Jugendlichen arbeiten, statt.
Für Anfragen und Auskünfte erreichen Sie uns jederzeit zu Bürozeiten über das Telefon des Sekretariats.
Zivil- und Familienrechtliche Gutachten
Die zivil- und familienrechtlichen Gutachten werden von Gerichten und Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden angeordnet. Sie befassen sich mit Fragen zum Sorge- und Besuchsrecht, zur elterlichen Erziehungsfähigkeit und zu möglichen unterstützenden Kindesschutzmassnahmen. Beim Vorgehen arbeiten wir je nach Fragestellung und Verlauf interventions-, lösungs- oder entscheidorientiert. Bei einem interventionsorientierten Vorgehen unterstützen wir Eltern im Rahmen der Begutachtung, Vereinbarungen zu entwickeln und zu erproben. Sind die Interventionen nicht zielführend oder lassen sich gemeinsam keine Lösungen erarbeiten, wechseln wir zu einem entscheidorientierten Vorgehen.