Sind Sie jünger als 25, psychisch krank und konsumieren schädliche Substanzen? Oder machen Sie sich Sorgen, weil dies bei Ihrem Kind der Fall ist?
Psychische Erkrankungen treten oft zusammen mit schädlichem Substanzkonsum auf. Zusammen wird dies Dualdiagnose genannt. Ist der Substanzkonsum verstärkt, zeigen sich bereits Symptome einer Abhängigkeit oder liegt bereits eine solche vor, macht nebst der Behandlung der psychischen Erkrankung eine spezifische Beratung oder Therapie Sinn.
Zielgruppe
Unser Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche sowie deren Bezugspersonen bis 18 Jahre und an junge Erwachsene von 18 bis 25 Jahren mit einer psychiatrischen Erkrankung und zusätzlich problematischem Substanzkonsum.
Angebot
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer psychiatrischen Erkrankung werden an den jeweiligen wohnortnahen Ambulatorien der Kinder- und Jugendpsychiatrie oder der Erwachsenenpsychiatrie angemeldet. Zeigt sich zusätzlich ein schädlicher Substanzkonsum, kann die «Sprechstunde Dualdiagnose» mit einem konsiliarischen Angebot involviert werden. In dieser wird eine spezifische Abklärung der Suchterkrankung vorgenommen und es werden Therapieempfehlungen für die ambulante, tagesklinische oder stationäre Behandlung abgegeben. Das Angebot der Sprechstunde umfasst:
Diagnostik / Aufklärung
Zu Beginn klären wir ab, ob bereits eine Abhängigkeit vorliegt und welche Folgen der bestehende Substanzkonsum hat. Nach dieser ersten Einschätzung geben wir Therapieempfehlungen ab. Wir helfen bei der Entscheidung, ob eine ambulante Therapie möglich ist oder ob eine stationäre Einweisung erfolgen sollte. Zudem klären wir die Frage, ob eine zusätzliche Substitutionsbehandlung notwendig und sinnvoll ist. Wir vermitteln Informationen über die Substanzen, die Risiken und Behandlungsmöglichkeiten. Sachliche Informationen helfen den Betroffenen und ihren Bezugspersonen, konstruktiv über die Problematik ins Gespräch zu kommen und Entscheidungen über das weitere Vorgehen zu treffen.
Psychotherapie
Die Einzelpsychotherapie sowie Eltern-/Bezugspersonenberatung zur psychiatrischen Symptomatik findet in den jeweiligen wohnortnahen Ambulatorien statt. Die Behandlung kann in der Regel ebenfalls dort durchgeführt werden, wobei in Bezug auf den Substanzkonsum eine Einschätzung durch die Sprechstunde Dualdiagnose abgegeben wird.
Im Anschluss an einen stationären Aufenthalt oder an Notfallkonsultationen kann eine vorübergehende Behandlung zur Stabilisierung auch direkt in den Örtlichkeiten der Sprechstunde stattfinden. Zudem kann bei Substitutionsbehandlungen eine teil- oder vollumfängliche Übernahme der Behandlung durch die Sprechstunde erfolgen.
Substitutionsbehandlung
Information, Abklärung, Beratung und Unterstützung bei der Kontrolle und/oder Reduktion des Konsums, Nachbetreuung und Rückfallprophylaxe.
Vermittlung von stationären Behandlungsplätzen
Bei manchen Betroffenen ist der Konsum so stark, dass ein stationärer Aufenthalt zur intensiveren Behandlung meist inklusive Entzug nötig ist. Wir unterstützen die Betroffenen dabei, den hierfür geeigneten Behandlungsplatz zu finden. Je nach Alter der Kinder und Jugendlichen findet der Aufenthalt auf einer Jugendstation oder in der Erwachsenenpsychiatrie bei uns statt oder wir überweisen sie an spezialisierte Kliniken in der Region, mit welchen wir einen intensiven Austausch pflegen.
Behandlungsteam
Das interdisziplinäre Behandlungsteam besteht aus Fachpersonen aus den Bereichen Medizin und Psychologie der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie der Erwachsenenpsychiatrie.
Leitung Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie 12 bis 18 Jahre:
- Dr. med. Elvira Tini, Leitende Ärztin
- Lic. phil. Katharina Herdener-Pinnekamp, Leitende Psychologin
Leitung Erwachsenenpsychiatrie ab 18 Jahre:
- PD Dr. med. Patrik Roser, Leitender Arzt am Zentrum für Abhängigkeitserkrankungen
Kosten
Die Kosten werden in der Regel von der Krankenkasse getragen.
Zuweisung / Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über das regional zuständige Ambulatorium.
Unser Angebot richtet sich vorrangig an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahren aus dem Kanton Zürich. Die Annahme von ausserkantonalen Fällen ist nur bei vorhandenen Kapazitäten möglich.