Als Patientin oder Patient der PUK oder als Angehörige, Rechtsvertreter können Sie (bzw. Ihre gesetzlichen Vertretungen) oder Dritte (bspw. Hausarzt, Nachbehandler) die Patientendokumentation online anfordern.
Was Sie unternehmen müssen
Wer Auskunft darüber haben möchte, welche Dokumentation in der PUK erfasst wurde, muss ein Gesuch stellen. Wir sind bestrebt, Ihnen die gewünschten Informationen innerhalb von 30 Tagen zukommen zu lassen. Können wir diese Frist nicht einhalten teilen wir Ihnen dies und die Gründe mit.
Erforderliche Angaben
- Name, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail und Telefonnummer des Gesuchstellers
- Identitätsnachweis der gesuchstellenden Person (Kopie eines amtlichen Ausweises, Pass oder Identitätskarte doppelseitig) oder Vollmacht der betroffenen Person, wenn eine gesetzliche Vertretung das Gesuch einreicht, bzw. Entbindung bei Drittpersonen.
- Gewünschte Dokumente (bspw. Austrittsbericht)
Es besteht die Möglichkeit, das Gesuch mit dem Online-Formular oder schriftlich auf dem Postweg anzufordern. Bei erheblichem Aufwand kann dieser in Rechnung gestellt werden.