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Für wen sind wir zuständig?

Kinder und Jugendliche mit psychischen Störungen

  • bis zum 18. Geburtstag,
  • die im Kanton Zürich wohnen oder für die es kein entsprechendes Angebot im Wohnkanton gibt.

Wann wird eine Anmeldung empfohlen?

  • Machen Sie sich Sorgen, dass Ihr Kind psychisch krank sein könnte? Hat ein Arzt oder eine Lehrperson die Anmeldung bei uns empfohlen?
  • Wir sind zuständig für Kinder und Jugendliche, die verhaltensauffällig sind oder emotionale Probleme haben, die auf eine psychische Störung hindeuten.

So melden Sie sich an

  • Suchen Sie unter «Unsere Standorte» nach dem für Ihren Wohnort oder Bezirk zuständigen Ambulatorium.
  • Sie können sich während der Öffnungszeiten beim zuständigen Ambulatorium anmelden.

Notfall

Notfall Anmeldung