Für wen sind wir zuständig?
Kinder und Jugendliche mit psychischen Störungen
- bis zum 18. Geburtstag,
- die im Kanton Zürich wohnen oder für die es kein entsprechendes Angebot im Wohnkanton gibt.
Wann wird eine Anmeldung empfohlen?
- Machen Sie sich Sorgen, dass Ihr Kind psychisch krank sein könnte? Hat ein Arzt oder eine Lehrperson die Anmeldung bei uns empfohlen?
- Wir sind zuständig für Kinder und Jugendliche, die verhaltensauffällig sind oder emotionale Probleme haben, die auf eine psychische Störung hindeuten.
So melden Sie sich an
- Suchen Sie unter «Unsere Standorte» nach dem für Ihren Wohnort oder Bezirk zuständigen Ambulatorium.
- Sie können sich während der Öffnungszeiten beim zuständigen Ambulatorium anmelden.