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Die Behandlungskosten abzüglich Franchise und Selbstbehalt werden in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen. Das gilt auch für telefonische Beratungs- und/oder Kriseninterventionsgespräche, die kostenpflichtig sind. Taxansätze und Verrechnungsgrundsätze sind in der Taxordnung für kantonale Krankenhäuser sowie in verschiedenen Verträgen mit Krankenkassen und Versicherungen verbindlich geregelt.

Allfällige individuelle Leistungen, die darin nicht enthalten sind oder die in keinem direkten Zusammenhang mit Ihrer Behandlung stehen, werden separat verrechnet. Die Patientenadministration steht Ihnen während den Bürozeiten für sämtliche Auskünfte gerne zur Verfügung.

Bei finanziellen Problemen sind Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Soziale Arbeit gerne behilflich.

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