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Einweisung gegen den Willen der Patientin oder des Patienten

Eine Hospitalisation ist ausnahmsweise auch gegen den Willen der Patientin beziehungsweise des Patienten möglich. Dazu ist ein ärztliches Einweisungszeugnis erforderlich, das aufgrund einer aktuell durchgeführten ärztlichen Untersuchung ausgestellt wird und konkrete Angaben über eine akute Selbst- und/oder Fremdgefährdung beinhaltet. Selbstverständlich erhält die Patientin oder der Patient ein Exemplar dieses Zeugnisses. Sofern ihr respektive sein Zustand es zulässt, wird die Patientin oder der Patient unmittelbar nach Eintritt detailliert über die rechtliche Situation und insbesondere über die vom Gesetz vorgesehenen Rekursmöglichkeiten informiert. Auch im weiteren Verlauf erhalten die Patienten von ärztlicher und pflegerischer Seite alle nötige Unterstützung hinsichtlich rechtlicher Fragen.

Notfall Anmeldung